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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe


Leistungsbeschreibung

Nachbeurkundung im Eheregister

Sofern ein deutscher Staatsangehöriger die Ehe im Ausland geschlossenen hat, so kann die Eheschließung auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden (Nachbeurkundung). Die Eheschließung im Ausland wird hier grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das Land üblichen und vorgeschriebenen Ortsform von den hierfür zuständigen Stellen durchgeführt wurde.

Für nähere Auskünfte sprechen Sie zu unseren Öffnungszeiten vor oder wenden Sie sich über unsere E-Mail-Adresse standesamt@stadt-gifhorn.de an uns.
Gern stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 0 53 71-88 147 oder 88 126 zur Verfügung.

  • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/begründeten Lebenspartnerschaft: 50,00 Euro