Bauen - Abweichungs-/ Ausnahme-/ Befreiungsantrag (§66 NBauO)
Leistungsbeschreibung
Im Zuge einer Baumaßnahme besteht bei Nichteinhaltung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen zu erteilen.
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen können in einer Baugenehmigung enthalten sein und müssen bei verfahrensfreien oder genehmigungsfreien Baumaßnahmen vorher getrennt beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hierzu bei den genannten Ansprechpartnern.
Anträge / Formulare
Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)
Nachbarzustimmung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)