Verkehr - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen (§ 45 Straßenverkehrsordnung)


Leistungsbeschreibung


Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Welche Gebühren fallen an?


geringfügige Einschränkung: 60,00 €

halbseitige Sperrung: 100,00 €

Vollsperrung: 150,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Antragsfrist: 2 Wochen

Anträge / Formulare


Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO 

Kontakt

  • Fachteam Ordnung / Verkehr

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Arndt
  • Sachbearbeiter Herr Böse