Verkehr - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen (§ 45 Straßenverkehrsordnung)
Verkehr - Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen beantragen (§ 45 Straßenverkehrsordnung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Welche Gebühren fallen an?
geringfügige Einschränkung: 60,00 €
halbseitige Sperrung: 100,00 €
Vollsperrung: 150,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Antragsfrist: 2 Wochen
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO