Personalausweis - PIN Änderung / erste Aktivierung
Personalausweis - PIN Änderung / erste Aktivierung
Textblöcke ein-/ausklappen- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
- Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich
- Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
- Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden
- Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
- seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
- einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst
- Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
- Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
- Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Leistungsbeschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt“ aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten
1. Setzen des PIN vor Ort im Bürgerbüro:
- Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen.
- Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis im Bürgerbüro gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.
2. Setzen des PIN über einen Rücksetzbrief:
- Bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief kostenlos online.
- Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2