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Wahlen - Bewerbung als Wahlhelferin/Wahlhelfer


Leistungsbeschreibung

Sie haben Interesse, als ehrenamtliche Wahlhelfer*in den reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen? Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet. 

Wie wird man Wahlhelfer*in?

Einfach das Online-Meldeformular oder unsere Wahlhelferkarte ausfüllen oder persönlich im Wahlamt vorbeikommen und sich anmelden. Das Online-Meldeformular finden Sie hier.

Wer darf Wahlhelfer*in sein?

Alle Gifhorner*innen, können bei der Wahl helfen, für die Sie wahlberechtigt sind. 

Was machen Wahlhelfer*innen?

Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Sie überprüfen anhand des Wählerverzeichnisses, ob jemand wahlberechtigt ist.
Sie geben die Stimmzettel aus.
Sie vermerken im Wählerverzeichnis, dass jemand an der Wahl teilgenommen hat.
Sie geben die Wahlurne frei für den Einwurf des Stimmzettels.
Sie zählen die Stimmen aus, die in ihrem Wahllokal abgegeben wurden und leiten das Ergebnis an das Wahlamt weiter.

Wie erfolgt die Berufung?

Wahlhelfer*innen übernehmen ein Ehrenamt im Dienste der Demokratie. Deshalb will die Stadtverwaltung zukünftig vermehrt auf das freiwillige Engagement der Gifhorner*innen setzen und freut sich über jede freiwillige Meldung zur Unterstützung bei den Wahlen.
Allerdings darf das Wahlamt auch Wahlhelfer*innen verpflichten, so steht es im Wahlgesetz. Grundsätzlich kann dazu jede wahlberechtigte Person berufen werden, vor allem dann, wenn nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen zur Verfügung stehen.
Diese Aufforderung darf nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Hierzu zählen u.a. die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, berufliche Gründe, eigene Krankheit oder Gebrechen.
Sollten Sie zum Wahlehrenamt verpflichtet werden und verhindert sein, teilen Sie dieses bitte schnellstmöglich dem Wahlbüro mit. Das gilt auch, wenn Sie bereits zugesagt haben und später aufgrund eines wichtigen Grundes absagen müssen.
Die Berufung erfolgt durch ein entsprechendes Berufungsschreiben. Diesem können Sie auch alle wichtigen Informationen, z.B. in welchem Wahlraum Sie eingesetzt werden, entnehmen.

Wwas ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?

In jedem Wahllokal ist ein Wahlvorstand  tätig, der die Wahl durchführt. Er besteht in der Regel aus bis zu neun ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen. Die Wahlvorsteher*innen sprechen mit ihren Stellvertreter*innen sowie den weiteren Mitgliedern ihres Wahlvorstandes die Einteilung des Schichtdienstes ab.
Der Wahlvorstand ist am Wahltag für die organisatorische Abwicklung der Wahl im Wahllokal zuständig. Das Gremium richtet den Wahlraum her,baut Wahlkabinen und Wahlurnen auf, führt das Wählerverzeichnis, stellt fest, ob die Personen wahlberechtigt sind und gibt die Stimmzettel heraus. Nach dem Ende der Wahlzeit ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis, gibt dieses telefonisch an das Wahlbüro weiter und fertigt die Wahlniederschrift.

Wie wird der Wahlvorstand vorbereitet?

Wenige Tage vor der Wahl werden die Wahlvorsteher*innen und die Stellvertreter*innen vom  Wahlbüro geschult. In der Regel werden in der Woche vor der Wahl mehrere Schulungstermine angeboten. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Wahlvorstände auch ihre Wahlhelfertaschen. Darin befinden sich weitergehende Hinweise und Informationen. 

Wie ist der Ablauf am Wahltag?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich gegen 7.30 Uhr im Wahllokal. Dort verpflichten die Wahlvorsteher*innen die übrigen Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit. Dann wird der  Wahlraum vorbereitet.  Die Wahlhelfer*innen stellen die Wahlurnen und Wahlkabinen sowie die Tische für die Wahlvorstandsmitglieder auf. Anschließend werden die Aufgaben in den jeweiligen Schichten verteilt. 
Die Frühschicht dauert von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, die Spätschicht von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Um 18:00  Uhr muss der Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses vollzählig anwesend sein. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen pünktlich zum Schichtwechsel bzw. zur Ergebnisermittlung erscheinen.
Steht das Ergebnis fest, muss es sofort telefonisch an das Wahlbüro durchgegeben werden. Anschließend wird die Niederschrift gefertigt, die die Wahlvorstandsmitglieder  unterschreiben. Danach werden die Unterlagen verpackt und durch die Wahlvorsteher*innen im Rathaus abgegeben.

Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu.