Haftpflichtangelegenheiten der Stadt Gifhorn


Leistungsbeschreibung


In verschiedenen Beziehungen stellt sich die Frage einer eventuellen Haftung der Stadt Gifhorn für eingetretene Schäden. Die Stadt hat z.B. die Verkehrssicherheit der Straßen zu gewährleisten. Hier kann im Schadenfalle gegebenenfalls eine Haftung der Stadt in Betracht kommen.

Dahingehend gemeldete Schadenfälle werden geprüft. Im Falle eines berechtigten Anspruchs erfolgt eine Regulierung. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt.

Ein Haftpflichtfall liegt vor, wenn ein Schadenfall eingetreten ist, für den die Stadt Gifhorn nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

Dies kann insbesondere bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen (zum Beispiel im Bereich von Baustellen, im Winterdienst, usw.), Gewässern oder in gemeindlichen Einrichtungen wie Schulen oder in Kindergärten der Fall sein. Als weitere Beispiele können Beteiligungen städtischen Fahrzeugen an Unfällen genannt werden.

Im Rahmen der Schadenmeldung werden zunächst grundlegende Angaben zur meldenden / antragstellenden Person abgefragt. Anschließend werden weitergehende Angaben zum Schadensereignis, der Art des eingetretenen Schadens, dem Vorhandensein von evtl. Zeugen erbeten.
 
Abschließend haben Sie die Möglichkeit verschiedene Unterlagen (Fotos der beschädigten Sache, der Unfall- bzw. Schadenstelle) beizufügen und unter Umständen ergänzende Anmerkungen zu machen oder Erklärungen abzugeben

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese durch einen Stern in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet.

Evtl. Schadenfälle sollten von Ihnen zur besseren Nachvollziehbarkeit unmittelbar bzw. schnellstmöglich gemeldet werden.

 

Kontakt

  • Fachbereich Personal und Organisation

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Volker Neumann