Führungszeugnis (einfach) beantragen
Führungszeugnis (einfach) beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenIn ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist auch ohne Termin am Tagesschalter möglich!
Leistungsbeschreibung
Wichtig: Um den Onlinedienst nutzen zu können, müssen Ihre persönlichen Angaben im Servicekonto BundID vollständig sein.
Hinweise zur Nutzung von BundID erhalten Sie u.a. hier: Hilfreiche Informationen | BundID
Einfaches Führungszeugnis:
Sie können das einfache Führungszeugnis bei der Stadt Gifhorn online beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Erweitertes Führungszeugnis / Führungszeugnis für behördliche Zwecke:
Sie können ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn (jetzt Termin buchen) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Online-Portal des Bundesamts für Justiz:
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
- Ausweis App 2
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Alle Führungszeugnisse können mit entsprechendem Nachweis (Bescheid, Bescheinigung Ehrenamt, bzw. Pflegeelternschaft) auch gebührenfrei beantragt werden.