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Wohnen - Abmeldung des Nebenwohnsitzes


Die Abmeldung einer nicht mehr genutzten Nebenwohnung ist auch ohne Termin am Tagesschalter möglich.

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
  • Ausweis-App für Onlinedienst

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Sie können uns die Aufgabe Ihres Nebenwohnsitzes auch schriftlich mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte die bereitgestellten Formulare.

Abmeldung Wohnsitz
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)

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Antragsassistent - Wohnsitz Abmeldung