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Wohnen - Abmeldung des Nebenwohnsitzes


Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

Sie können uns die Aufgabe Ihres Nebenwohnsitzes auch schriftlich mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte die bereitgestellten Formulare.

Abmeldung Wohnsitz
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)

Für alle übrigen Browser:
Antragsassistent - Wohnsitz Abmeldung

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