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Wohnraumförderung - Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins


Leistungsbeschreibung

Zum Bezug einer geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Einen WBS erhalten nur Haushalte innerhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der geförderten Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.

Die Stadt Gifhorn ist zuständig für Bürger/ Bürgerinnen, die in Gifhorn wohnen oder wohnen möchten.

  • Formular "Antrag und Einkommenserklärung Wohnberechtigungsschein"
  • Formular „Einkommenserklärung der haushaltangehörigen Person zum Wohnberechtigungsschein"
  • Die Angaben in den Formularen sind zu belegen

Für einen allgemeinen WBS sind grundsätzlich 18,00 € zu entrichten. Bei Erhalt von Sozialleistungen ist die Ausstellung des WBS gebührenfrei.

Der WBS muss vor Mietvertragsabschluss beantragt werden und berechtigt zum Wohnungsbezug innerhalb eines Jahres.

  • Eine Einkommenserklärung und -berechnung ist nicht erforderlich, wenn alle Haushaltsmitglieder Sozialleistungen, Wohngeld oder BAföG erhalten.
  • Im WBS ist angegeben für welche Wohnungsart und -größe er gültig ist.
  • Ein von der Stadt Gifhorn ausgestellter WBS gilt grundsätzlich in ganz Niedersachsen.