Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen (Bspw. Aufsteller, Werbetafeln, Tische/Stühle)
Verkehr - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen beantragen (Bspw. Aufsteller, Werbetafeln, Tische/Stühle)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.
Rechtsgrundlage
Bitte beachten Sie die geltenden Satzungen auf unser Homepage im Bereich Sondernutzung:
Ortsrecht Satzungen | Stadt Gifhorn (stadt-gifhorn.de)
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