Gewerbe - Antrag auf Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte (Spielautomaten)


Leistungsbeschreibung


Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Geeignete Aufstellorte sind zum Beispiel Spielhallen oder bestimmte Gaststätten. Ungeeignet sind zum Beispiel Orte, an denen sich normalerweise viele Kinder und Jugendliche aufhalten. 

Mit der Bestätigung muss anschließend durch den Automatenaufsteller die Registrierung im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS beantragt werden, bevor die Automaten in Betrieb genommen werden dürfen. 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Lageplan mit gekennzeichnetem Aufstellort der Geld- oder Warenspielgeräte

Welche Gebühren fallen an?


Nach Zeitaufwand

Kontakt

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