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SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen


Leistungsbeschreibung

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Stadt Gifhorn Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Gifhorn auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Der Abruf der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.

Vorteile für Sie:

  • Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zur Erteilung des SEPA-Mandates.
  • Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.
  • Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.

Wichtig: Ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat ist für jede einzelne Forderung zu erteilen. Die Abbuchungen werden nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate wiederrufen werden.

Hinweise:

  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte rechtzeitig vor der Fälligkeit schriftlich mit.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Sollte die Abbuchung zwei Mal fehlschlagen, ist das Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung erloschen. Anfallende Rücklastschriftgebühren sind durch Sie zu erstatten.

Sollten Sie mit einem abgebuchten Betrag nicht einverstanden sein, können Sie das mit der für Sie zuständigen Buchhaltung der Stadtkasse klären. Daneben haben Sie die Möglichkeit, die Abbuchung innerhalb von  6 Wochen bei Ihrer Bank stornieren zu lassen.

Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgende Formulare:

Druckformular SEPA-Lastschriftmandat