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Sportförderung - Zuschüsse für Vereine und Verbände


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen eingetragenen städtischen Verein führen, der auch beim Kreis Sport Bund Gifhorn gemeldet ist und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung/Zuschuss kommen. Zuschüsse können zur Finanzierung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Sanierung, Modernisierung und Umweltschutzmaßnahmen für vereinseigene Sportanlagen gewährt werden.

  • Der Antrag auf Zuschussgewährung für das Folgejahr (2026) muss bis zum Stichtag 31.08.2025 bei der Stadt Gifhorn eingegangen sein. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.
  • Ausnahmen sind Zuschüsse für einmalige Investitionen, die vorher nicht bekannt waren. Diese müssen jedoch spätestens bis zu Beginn der Haushaltsberatungen im Oktober 2025 bei der Stadt Gifhorn eingegangen sein.
  • Der Antrag muss so begründet sein, dass der Bedarf und der Verwendungszweck des städtischen Zuschusses erkennbar ist.
  • Der Antrag muss auch dahingehend begründet sein, dass ein finanzieller Bedarf besteht. Die Finanzsituation ist dabei zusammen mit der Antragsstellung wie folgt darzulegen:
  • Eingetragene Vereine müssen den letzten Jahresabschluss über die Einnahmen- und Ausgabenberechnungen beifügen.
  • Andere Organisationen reichen den letzten Rechnungsabschluss in der für ihre Rechtsform vorgeschriebenen Form ein.

Bitte geben Sie dem Antrag auch die Anzahl der gemeldeten Mitglieder an.

Alle Zuschussanträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden den städtischen Gremien zu den Haushaltsberatungen 2025 vorgelegt. Nach Entscheidung über die Zuschussgewährung werden die Antragssteller*innen unaufgefordert über das Ergebnis informiert. 

Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgenden Assistenten:

Druckversion

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Gifhorn und wird abhängig von der Haushaltslage ohne rechtliche Verpflichtung gewährt.