Archiv - Benutzungsantrag
Archiv - Benutzungsantrag
Textblöcke ein-/ausklappenIn Niedersachsen kann Archivgut im jeweils zuständigen Archiv zu wissenschaftlichen Zwecken, heimatkundlichen Fragen, Erforschung der eigenen Familie oder Klärung von Rechtsfragen ausgewertet werden
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Das Stadtarchiv in Gifhorn hat ein eigenes Internetangebot, das viele aktuelle Informationen bereit hält.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.
Das Stadtarchiv Gifhorn verwahrt die Unterlagen der Stadt Gifhorn und der eingemeindeten Ortsteile Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel.
Auskünfte aus den Geburten-, Ehe- und Sterberegister der Stadt Gifhorn erhalten sie innerhalb der Fortführungsfrist beim Standesamt Gifhorn.
Nach Ablauf der Fortführungsfrist wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv Gifhorn.
Die Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührensatzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Gebührensatzung des Stadtarchivs Gifhorn
Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut in Niedersachsen (NArchG)
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne folgende Formulare:
Antrag auf Benutzung des Archivs (PDF-Formular - für den Ausdruck und zum manuellen Ausfüllen)
Antrag auf Benutzung des Archivs (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
Was sollte ich noch wissen?
Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.
Bemerkungen
Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die online ermittelten Archivalien zur Benutzung nach erfolgter Registrierung über Arcinsys zur Einsichtnahme bestellen. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.