Wohnraumförderung - Wohnungsberatung


Leistungsbeschreibung


Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn ist Vermietern/ Vermieterinnen bei der Wiedervermietung bzw. Wohnungssuchenden bei der Wohnungssuche behilflich.

Die Meldung freiwerdender Wohnungen durch den Vermieter/ die Vermieterin ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgeschrieben und im privat finanzierten Wohnungsbau freiwillig. Angaben über freiwerdende Wohnungen werden unverbindlich und gebührenfrei auf eine Angebotsliste gesetzt und an interessierte Wohnungssuchende weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?


Die Stadt Gifhorn ist zuständig für Bürger/Bürgerinnen, die in Gifhorn eine Wohnung suchen und für Vermieter/ Vermieterinnen, die in Gifhorn eine Wohnung zu vermieten haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Formular „Wohnungsmeldung“ für Vermieter/ Vermieterinnen
  • Formular „Wohnungsgesuch“ für Wohnungssuchende

Welche Gebühren fallen an?


Die Wohnungsberatung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Vermieter/ die Vermieterin einer geförderten Wohnung hat eine Wohnungsmeldung einzureichen, sobald er/ sie vom Freiwerden der Wohnung Kenntnis erlangt.

Anträge / Formulare


Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgende Formulare:

Wohnungsmeldung

Wohnungsgesuch

Was sollte ich noch wissen?


Für den Bezug einer geförderten Wohnung (sozialer Wohnungsbau) benötigt der/ die Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein.

Kontakt

  • Wohnraumförderstelle