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Meldebescheinigung beantragen

Die einfache und erweiterte Meldebscheinigung können als kostenpflichtige und kostenfreie Online-Variante beantragt werden. Dabei ist die Nutzung der eID über den Personalausweis erforderlich. 

Kostenpflichtig:

  • Einfache Meldebescheinigung - Antrag
  • erweiterte Meldebescheinigung - Antrag

Kostenfrei:

  • Selbstauskunft zur Meldebescheinigung

Sie können eine einfache Meldebescheinigung auch am Tagesschalter oder per Online Terminvergabe im Bürgerbüro beantragen.

Leistungsbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Einfache Meldebescheinigung
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Erweiterte Meldebescheinigung 
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z. B.:

  • frühere Namen
  • frühere Anschrift(en) 
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Religion

Die Meldebescheinigung ist bei der Meldebehörde der Stadt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. 

Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

  • Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.

  • in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  • bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck

Gebühr: EUR 7,50

Die Online-Beantragung der Meldebescheinigung über den hier angebotenen Online-Dienst ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997

Es gibt keine Frist

Eine einfache Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.

Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab. 

Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

§18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern das Dokument lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung Antragsassistent

Meldebescheinigung beantragen - PDF

Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung