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Meldebescheinigung beantragen


Die einfache und erweiterte Meldebscheinigung können als kostenpflichtige und kostenfreie Online-Variante beantragt werden. Dabei bedingt die kostenfreie Variante die Nutzung der eID über den Personalausweis.

Kostenpflichtig:

  • Einfache Meldebescheinigung - Antrag
  • erweiterte Meldebescheinigung - Antrag

Kostenfrei:

  • Selbstauskunft zur Meldebescheinigung - SelfService

Sie können eine einfache Meldebescheinigung auch am Tagesschalter oder per Online-Terminvergabe Bürgerbüro - Serviceportal Stadt Gifhorn beantragen.

Leistungsbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Einfache Meldebescheinigung
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Erweiterte Meldebescheinigung 
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z. B.:

  • frühere Namen
  • frühere Anschrift(en) 
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Religion

Die Meldebescheinigung ist bei der Meldebehörde der Stadt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. 

Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: EUR 7,50

Die Online-Beantragung der Meldebescheinigung über den hier angebotenen Online-Dienst ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Eine einfache Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.

§18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern das Dokument lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Meldebescheinigung beantragen

Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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