Meldebescheinigung (einfach) beantragen


Leistungsbeschreibung


Die Meldebehörde der Stadt Gifhorn stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigung ist bei der Meldebehörde der Stadt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. 

Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: EUR 7,50

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997

Welche Fristen muss ich beachten?


Eine einfache Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.

Rechtsbehelf


§18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Anträge / Formulare


Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern das Dokument lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Meldebescheinigung beantragen

Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung

Kontakt

  • Bürgerbüro