Wohnsitz - Abmeldung ins Ausland
Wohnsitz - Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass o. Ä. benötigt.
Für den Onlinedienst:
- Personalausweis
- Ausweis-App für Onlinedienst
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.