Abwasser und Straßenreinigung - Abwasserbeiträge


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Gifhorn erhebt Abwasserbeiträge für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage. Dies sind zum Einen die Kosten für den ersten Grundstücksanschluss sowie Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse an die zentrale Niederschlagswasser- bzw. Schmutzwasseranlage. Grundlage hierfür ist die Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 01.10.2004 (AbwAS).

Daneben entsteht die Beitragspflicht, wenn das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist und die Möglichkeit besteht, das anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage abzuleiten. Der Abwasserbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenem Flächenbeitrag berechnet. Der Abwasserbeitrag beträgt für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasseranlage je qm beitragsfähiger Fläche 7,16 €.

Weitere Regelungen zur Berechnung der beitragsfähigen Fläche trifft die Satzung.

Betrieben wird die Schmutzwasserbeseitigungsanlage vom Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Gifhorn (ASG).

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