Lebensbescheinigung - Ausstellung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Lebensbescheinigung - Ausstellung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Verfahrensablauf
Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:
- bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
- beim Konsulat
Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist:
- bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
- beim Konsulat
Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen.
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung - kostenfrei
Lebensbescheinigung für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Rechtsbehelf
nicht angegeben