Wohnen - Hauptwohnsitz abmelden
Wohnen - Hauptwohnsitz abmelden
Textblöcke ein-/ausklappenDie Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Die Abmeldung eines nicht mehr genutzten Hauptwohnsitzes ist auch ohne Termin am Tagesschalter möglich.
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)
Abmeldung Wohnsitz
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Antragsassistent - Wohnsitz Abmeldung