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Wohnen - Hauptwohnsitz abmelden


Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Die Abmeldung eines nicht mehr genutzten Hauptwohnsitzes ist auch ohne Termin am Tagesschalter möglich.

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Meldeschein
  • Personalausweis

Es fallen keine Gebühren an.

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

(PDF-Formular zum Ausdrucken und per Hand auszufüllen oder mit dem Internetexplorer ausfüllbar)
Abmeldung Wohnsitz

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Antragsassistent - Wohnsitz Abmeldung

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