Abwasser und Straßenreinigung - Winterdienst
Abwasser und Straßenreinigung - Winterdienst
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Grundlage für den Winterdienst ist die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn. Danach ist der ASG für den Winterdienst auf Gifhorns Straßen verantwortlich, soweit dieser nicht gem. Satzung auf die Anlieger übertragen wurde. In den Ortsteilen Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel erfolgte die Übertragung auf die Anlieger. Es bestehen allerdings Ausnahmen in Gamsen, Kästorf für die Straßen Bruno-Kuhn-Straße, Campus, Hamburger Straße und Hauptstraße.
Bezüglich der Straßen besteht eine Räum- und Streupflicht zur Sicherung der Fahrzeuge am Tage an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Maßstab sind hier Kraftfahrzeuge mit den winterlichen Verhältnissen angepasster Bereifung.
Der ASG teilt die Straßen, für die er Winterdienst leistet, in 3 Prioritäten ein. Die Einteilung erfolgt nach den Gesichtspunkten der Verkehrssicherung und wird mit dem Fachbereich 32 – Ordnung – der Stadt Gifhorn, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG) abgestimmt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Die Stadt Gifhorn führt die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Der Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Grundstücksfläche, welche durch eine von der Stadt gereinigte Straße erschlossen wird und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Es gibt folgende Reinigungsklassen:
- Reinigungsdienst RD 1 sind Straßen mit Ausnahme der Fußgängerbereiche. Die Reinigung erfolgt einmal wöchentlich.
- Reinigungs- und Winterdienst FG 1 sind Fußgängerbereiche (Fußgängerzone). Die Reinigung erfolgt sechsmal wöchentlich inklusive Winterdienst.
- Winterdienst WH 1: Winterdienst auf Straßen der Prioritäten 1 und 2 (Hauptstraßen= verkehrswichtige oder gefährliche Straßen)
- Winterdienst WN 1: Winterdienst auf Straßen der Priorität 3 (Nebenstraßen)
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/satzungen/ einsehen.