Meldebescheinigung (erweitert) beantragen


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Meldebehörde stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung aus.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur einfachen Meldebescheinigung (z. B. Staatsangehörigkeit, Konfession, Familienstand).

Die erweiterte Meldebescheinigung kann zusätzlichen weitere Daten enthalten:

  • Frührere Namen
  • Geschlecht
  • Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
  • Frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Religion
  • ...

Verfahrensablauf


Die erweiterte Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Sie können dazu unseren Onlinedienst nutzen oder einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: EUR 9,00

Rechtsgrundlage für die Gebühr:

Anlage 1 Nr. 63.1.1 i. V. m § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung –AllGO-) vom 05.06.1997

Welche Fristen muss ich beachten?


Eine erweiterte Meldebescheinigung kann nach Vorlage der notwendigen Unterlagen kurzfristig ausgestellt werden.

Rechtsbehelf


§18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Anträge / Formulare


Möchten Sie den Antrag nicht online einreichen, sondern das Dokument lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Meldebescheinigung beantragen

Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung

Kontakt

  • Bürgerbüro