Urkunde - Eheurkunde
Urkunde - Eheurkunde
Textblöcke ein-/ausklappenEheurkunde beantragen
Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.
Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.
Eheurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor,
Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin,
Ort und Tag der Eheschließung,
gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder To.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister oder mehrsprachige Eheurkunden aus.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister ist, dass die betreffende Person in Gifhorn geheiratet hat oder die im Ausland erfolge Eheschließung in Gifhorn nachbeurkundet wurde.
Antragsberechtigt sind beide Ehegatten.
Ebenfalls berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister zu stellen, sind Sie als:
- Vorfahre und Abkömmling (z. B. Kind, Enkelkind)
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?
Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:
Urkundenanforderung: Personenstand - Geburt / Ehe / Lebenspartnerschaft / Sterbefall (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)