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Urkunde - Lebenspartnerschaftsurkunde


Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

  • Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
  • Sie enthält folgende Angaben:
    • Die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung
    • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • ggf. weitere Angaben aus dem Register, etwa Auflösungsvermerke   ​​​​​​
  • Zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.  Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt, welches die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat, die Lebenspartnerschaftsurkunden aus.

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

Persönliche Beantragung

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

Online-Beantragung

Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist, dass die betreffende Person ihre Lebenspartnerschaft in Gifhorn begründet hat.

Antragsberechtigt sind beide Lebenspartner.

Ebenfalls berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister zu stellen, sind Sie als:

  • Vorfahre und Abkömmling (z. B. Kind, Enkelkind)
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Einzelfallabhängig

Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Urkundenanforderung: Personenstand - Geburt / Ehe / Lebenspartnerschaft / Sterbefall (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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