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Urkunde - Geburtsurkunde - Geburtenregister


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/beglaubigter Geburtenregisterausdruck oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburtenregister ist, dass die betreffende Person in Gifhorn geboren wurde oder die im Ausland erfolgte Geburt in Gifhorn nachbeurkundet wurde.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht.

Ebenfalls berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde aus dem Geburtenregister zu stellen, sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner
  • Vorfahre und Abkömmling (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Möchten Sie die Anträge nicht online einreichen, sondern die Dokumente lieber ausdrucken und selbst bei der Stadtverwaltung einreichen?

Dann nutzen Sie gerne folgendes Formular:

Urkundenanforderung: Personenstand - Geburt / Ehe / Lebenspartnerschaft / Sterbefall (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)


 

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Spezielle Hinweise
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