Parken - Ausstellung Parkausweis für Schwerbehinderte
Parken - Ausstellung Parkausweis für Schwerbehinderte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Behinderungen
Wo darf zusätzlich geparkt werden?
Die erforderliche Ausnahmegenehmigung berechtigt zu folgenden Sonderparkmöglichkeiten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- An Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken.
- Im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
- An Stellen, die durch Verkehrszeichen 314 "Parkplatz" und 315 "Parken halb auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Parkzeit hinaus zu parken.
- In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
- An Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung.
- Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken.
- In verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.
Kein Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht, auf den mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.
Berechtigter Personenkreis:
1. Parkerleichterung für maximal 5 Jahre
Schwerbehinderte Menschen
- A. mit den Merkzeichen "G" und "B" mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80, allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen ausweiten),
- B. mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70, allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50, für Funktionsstörungen des Herzens und/ oder der Atmungsorgane,
- C. die an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,
- D. mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
2. Parkerleichterung für maximal 6 Monate
Schwerbehinderte Menschen mit vorübergehenden Mobilitätsbeeinträchtigungen, die
- E. vor oder nach einer Operation stehen,
- F. sich in medizinischer Behandlung befinden,
- G. ein bereits eingeleitetes Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt noch nicht abgeschlossen ist.
Damit Ihnen die Ausnahmegenehmigung umgehend erteilt werden kann, werden folgende Unterlagen benötigt:
Personenkreis A bis D
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes bzw. des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Personenkreis E und F
Ärztliche Bescheinigung
Personenkreis G
Ärztliche Bescheinigung und Bestätigung über den Antrag beim Versorgungsamt/Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Bemerkungen
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.