Parken - Ausstellung Parkausweis für Schwerbehinderte


Leistungsbeschreibung


Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Parkerleichterung für Menschen mit bestimmten Behinderungen

Wo darf zusätzlich geparkt werden?

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung berechtigt zu folgenden Sonderparkmöglichkeiten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  1. An Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken.
  2. Im Bereich eines Zonenhaltverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
  3. An Stellen, die durch Verkehrszeichen 314 "Parkplatz" und 315 "Parken halb auf Geh­wegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Parkzeit hinaus zu parken.
  4. In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
  5. An Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung.
  6. Auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken.
  7. In verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durch­gehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Kein Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht, auf den mit Rollstuhlfahrersymbol gekenn­zeichneten Parkplätzen zu parken.

Berechtigter Personenkreis:

1. Parkerleichterung für maximal 5 Jahre

Schwerbehinderte Menschen

  • A. mit den Merkzeichen "G" und "B" mit einem Grad der Behinderung von wenigs­tens 80, allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Len­denwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen ausweiten),
  • B. mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigs­tens 70, allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und an der Len­denwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behin­derung von wenigs­tens 50, für  Funktionsstörungen des Herzens und/ oder der Atmungs­organe,
  • C. die an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinde­rung von wenigstens 60 vorliegt,
  • D. mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

2. Parkerleichterung für maximal 6 Monate

Schwerbehinderte Menschen mit vorübergehenden Mobilitätsbeeinträchtigungen, die

  • E. vor oder nach einer Operation stehen,
  • F. sich in medizinischer Behandlung befinden,
  • G. ein bereits eingeleitetes Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt noch nicht abge­schlossen ist.

Damit Ihnen die Ausnahmegenehmigung umgehend erteilt werden kann, werden fol­gende Unterlagen benötigt:

Personenkreis A bis D

Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes bzw. des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

Personenkreis E und F        

Ärztliche Bescheinigung

Personenkreis G

Ärztliche Bescheinigung und Bestätigung über den Antrag beim Versorgungsamt/Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare


Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Antrag auf Parkerleichterung

Was sollte ich noch wissen?


Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Kontakt

  • Bürgerbüro