Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Ab sofort können Sie die Änderung auch über den hier verlinkten Onlinedienst beantragen.
Alle Informationen finden Sie dazu ebenfalls auf der Seite des Onlinedienstes.
Alles was Sie dafür benötigen ist:
- Ein Personalausweis oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN
- Ein Nutzerkonto BUND
- Ein Smartphone mit NFC-Schnittstellte oder Kratenlesegerät
- Eine Wohnungsgeberbestätigung
- Die Ausweisapp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC
Ihren Personalausweis können Sie auch jeder Zeit ohne Termin kostenfrei an unserem Tagesschalter für die Online-Ausweisfunktion freischalten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Voraussetzungen
1. Bei persönlicher Vorsprache:
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
2. Bei elektronischer Änderung:
Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.