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Personalausweis - Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

  1. Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen.
  2. Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.
  3. Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID).
  4. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt.
  5. Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab.
  6. Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt.
  7. Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).

Einen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (ab dem 01.05.2025 in digitaler Form) - bitte beachten Sie hierzu auch die BMI - Publikationen - Fotomustertafel Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente.
    Bei Anfertigung des Passfotos bei privaten Fotodienstleistern bitte den ausgedruckten Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) mitbringen. Diesen erhalten Sie direkt beim Fotodienstleister. Nur so können die Bilder im Bürgerbüro digital abgerufen werden.
    Alternativ besteht die Möglichkeit, am Self-Service-Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein digitales Passfoto erstellen zu lassen (es wird kein Passfoto ausgegeben, die Übertragung erfolgt elektronisch). Die Nutzungsgebühr des Terminals beträgt 6,00 €. Bitte planen Sie für die Nutzung des Terminals vor Ihrem Termin ausreichend Zeit ein (ca. 15 Minuten empfohlen). Eine Unterstützung durch Mitarbeitende des Bürgerbüros kann nicht garantiert werden. Für Kinder unter 6 Jahren wird die Nutzung des Self-Service-Terminals nicht empfohlen.
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

  • EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

nicht angegeben

Abholvollmacht Bürgerbüro (PDF-Formular für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Antragsassistent Abholvollmacht Bürgerbüro (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Zustimmungserklärung Minderjährige (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Zustimmungserklärung Minderjährige (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht (PDF-Formular für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)