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Reisepass - Änderung wegen Adressänderung


Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.

  • bisheriger  Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

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