Reisepass - Ausgabe


Leistungsbeschreibung


Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ggf. Ihr alter Reisepass
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt

  • Bürgerbüro