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Reisepass - Ausgabe


Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Leistungsbeschreibung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

  • ggf. Ihr alter Reisepass
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Es fallen keine Gebühren an.

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