Reisepass - Ausstellung
Reisepass - Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung eines Reisepasses bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) sofern vorhanden
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Auge
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird zur Ausstellung eines Reisepasses eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Form einer Vollmacht zur Antragstellung benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.