Reisepass - Ausstellung für Vielreisende
Reisepass - Ausstellung für Vielreisende
Textblöcke ein-/ausklappenFür Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) sofern vorhanden
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
-
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
6 JAHR
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer:
10 JAHR
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 WOCHE
Bemerkungen
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Links & Onlinedienste
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