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Reisepass - Ausstellung für Vielreisende


Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) sofern vorhanden
    • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
    • Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten antragstellenden Personen
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (ab dem 01.05.2025 in digitaler Form)
  • bei Verlust

    • Vorlage einer Verlustanzeige

Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Geltungsdauer: 6 JAHR
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 JAHR
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

  • je nach Antragsaufkommen 4 - 12 Wochen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.