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Reisepass - Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit


Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (ab dem 01.05.2025 in digitaler Form) - bitte beachten Sie hierzu auch die BMI - Publikationen - Fotomustertafel Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente.
    Bei Anfertigung des Passfotos bei privaten Fotodienstleistern bitte den ausgedruckten Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) mitbringen. Diesen erhalten Sie direkt beim Fotodienstleister. Nur so können die Bilder im Bürgerbüro digital abgerufen werden.
    Alternativ besteht die Möglichkeit, am Self-Service-Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein digitales Passfoto erstellen zu lassen (es wird kein Passfoto ausgegeben, die Übertragung erfolgt elektronisch). Die Nutzungsgebühr des Terminals beträgt 6,00 €. Bitte planen Sie für die Nutzung des Terminals vor Ihrem Termin ausreichend Zeit ein (ca. 15 Minuten empfohlen). Eine Unterstützung durch Mitarbeitende des Bürgerbüros kann nicht garantiert werden. Für Kinder unter 6 Jahren wird die Nutzung des Self-Service-Terminals nicht empfohlen.
  • aktueller Reisepass

Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Geltungsdauer: 6 JAHR
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JAHR
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre