Reisepass - Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass - Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (ab dem 01.05.2025 in digitaler Form) - bitte beachten Sie hierzu auch die BMI - Publikationen - Fotomustertafel Qualitätsmerkmale biometrischer Fotos für Dokumente.
Bei Anfertigung des Passfotos bei privaten Fotodienstleistern bitte den ausgedruckten Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) mitbringen. Diesen erhalten Sie direkt beim Fotodienstleister. Nur so können die Bilder im Bürgerbüro digital abgerufen werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, am Self-Service-Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein digitales Passfoto erstellen zu lassen (es wird kein Passfoto ausgegeben, die Übertragung erfolgt elektronisch). Die Nutzungsgebühr des Terminals beträgt 6,00 €. Bitte planen Sie für die Nutzung des Terminals vor Ihrem Termin ausreichend Zeit ein (ca. 15 Minuten empfohlen). Eine Unterstützung durch Mitarbeitende des Bürgerbüros kann nicht garantiert werden. Für Kinder unter 6 Jahren wird die Nutzung des Self-Service-Terminals nicht empfohlen. - der jetzige Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre