Reisepass - Ausstellung vorläufig


Leistungsbeschreibung


Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Verfahrensablauf


Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt. Nicht jedes Reiseland akzeptiert einen vorläufigen Reisepass.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Buchungsunterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit!

  • altes Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass) sofern vorhanden
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten antragstellenden Personen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • im Passformat (45 x 35 mm)
    • im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • bei Verlust

    • Vorlage einer Verlustanzeige

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 26,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 1 Jahr

Was sollte ich noch wissen?


Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Kontakt

  • Bürgerbüro