Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

Vorher muss die Hausgeburt angezeigt worden sein. 

An wen muss ich mich wenden?


Sofern Sie in Gifhorn wohnhaft sind und zu Hause entbunden haben, muss die Geburt im Standesamt Gifhorn angezeigt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

  • bei einer geschiedenen Mutter zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung)
  • bei einer verwitweten Mutter die Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
  • ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie im Klinikum Gifhorn oder im Standesamt)
  • Beachten Sie bitte, dass es viele verschiedene Fallkonstellationen gibt und dass insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern weitere Unterlagen benötigt werden. Bei Auslandsbeteiligung bitte Beglaubigungsvorschriften für Urkunden der jeweiligen Länder beachten.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Gifhorn während der Öffnungszeiten.

    Alle Unterlagen müssen im Original abgegeben werden. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beurkundung wieder ausgehändigt.

Welche Gebühren fallen an?


Ausstellung der Urkunde: 15,00 €

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr: 7,50 €

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Kontakt

  • Standesamt