Standplatzgenehmigung beantragen
Standplatzgenehmigung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz beim Schützenfest, Altstadtfest oder Weihnachtsmarkt der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Herrn Meinecke (thomas.meinecke@stadt-gifhorn.de). Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:
- genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnummern, ggf. E-Mail-Adresse
- Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Auslagen etc.)
- Leistungsbeschreibung des Bewerbers, z. B. Kettenkarussell für Kinder, Cocktailverkauf, Verkauf von Holzspielsachen etc.
- Foto des Verkaufswagens, Verkaufsstandes, Fahrgeschäftes o. ä.
Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz auf den Wochenmärkten der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Herrn Meinecke (thomas.meinecke@stadt-gifhorn.de). Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:
- Angabe des gewünschten Markttages (mittwochs oder/und samstags)
- genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnummern, ggf. E-Mail-Adresse
- Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Auslagen etc.)
- Beschreibung des Warensortiments
- Foto des Verkaufswagens/Verkaufsstandes
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bewerbungsende Gifhorner Schützenfest: 30.11. des Vorjahres
Bewerbungsende Gifhorner Altstadtfest: 31.01. des Jahres
Bewerbungsende Gifhorner Weihnachtsmarkt: 30.06. des Jahres
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde