Standplatzgenehmigung beantragen


Leistungsbeschreibung


Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz beim Schützenfest, Altstadtfest oder Weihnachtsmarkt der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Herrn Meinecke (thomas.meinecke@stadt-gifhorn.de). Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:

  • genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnum­mer­n, ggf. E-Mail-Adresse
  • Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Ausla­gen etc.)
  • Leistungsbeschreibung des Bewerbers, z. B. Kettenkarussell für Kinder, Cocktailver­kauf, Verkauf von Holzspielsachen etc.
  • Foto des Verkaufswagens, Verkaufsstandes, Fahrgeschäftes o. ä.

Für die Bewerbung um einen gewerblichen Standplatz auf  den Wochenmärkten der Stadt Gifhorn senden Sie bitte eine formlose schriftliche Bewerbung an Herrn Meinecke (thomas.meinecke@stadt-gifhorn.de). Diese muss nachfolgend genannte Angaben enthalten:

  • Angabe des gewünschten Markttages (mittwochs oder/und samstags)
  • genaue Anschrift (Firmenbezeichnung) des Antragstellers einschließlich Telefonnum­mer­n, ggf. E-Mail-Adresse
  • Angabe der gewünschten Standplatzgröße (einschließlich Deichsel, Klappen für Ausla­gen etc.)
  • Beschreibung des Warensortiments
  • Foto des Verkaufswagens/Verkaufsstandes

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?


Bewerbungsende Gifhorner Schützenfest: 30.11. des Vorjahres

Bewerbungsende Gifhorner Altstadtfest: 31.01. des Jahres

Bewerbungsende Gifhorner Weihnachtsmarkt: 30.06. des Jahres

Rechtsgrundlage


Marktsatzung der Gemeinde

Anträge / Formulare


Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

Kontakt

  • Fachbereich Kultur/Soziales