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Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller - Tätigkeit aufnehmen


Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Wenn Sie zur Teilnahme an einer städtischen Veranstaltung eine Reisegewerbekarte benötigen und keine besitzen, wenden Sie sich zur Beantragung an die zuständige Gewerbebehörde. Wenn Sie in 38518 Gifhorn wohnen, können Sie die Reisegewerbekarte bei der Stadt Gifhorn, Fachbereich 32, Team Bürger, beantragen.

  • Standplatzgenehmigung

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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