Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Bemerkungen
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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