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Baumfällgenehmigung beantragen


  • Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
  • Baum durch Kommune geschützt
  • Baumfäll- / rückschnittgenehmigung notwendig
  • Zuständigkeit: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung 

Leistungsbeschreibung

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Im gesamten Stadtgebiet sind alle heimischen und standorttypischen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 100 cm über dem Erdboden geschützt. Mehrstämmige Bäume sind schon geschützt, wenn der stärkste Stamm mindestens einen Umfang von 50 cm aufweist. Geschützt sind auch Hecken und Gehölzgruppen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, wenn z. B. ein Bauvorhaben ansonsten nicht realisierbar bzw. ein Baum krank ist oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Ein formloser Antrag mit Begründung und einem Lageplan mit Eintragung aller geschützten Bäume senden Sie entweder an uns oder vereinbaren einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr fällig.

Ein Ortstermin wird in der Regel vereinbart.

  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

  • Kommunale Baumschutzsatzung

Antrag Baumfällgenehmigung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

 

 

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