Baumfällgenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
Im gesamten Stadtgebiet sind alle heimischen und standorttypischen Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in 100 cm über dem Erdboden geschützt. Mehrstämmige Bäume sind schon geschützt, wenn der stärkste Stamm mindestens einen Umfang von 50 cm aufweist. Geschützt sind auch Hecken und Gehölzgruppen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, wenn z. B. ein Bauvorhaben ansonsten nicht realisierbar bzw. ein Baum krank ist oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Ein formloser Antrag mit Begründung und einem Lageplan mit Eintragung aller geschützten Bäume senden Sie entweder an uns oder vereinbaren einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr fällig.
Ein Ortstermin wird in der Regel vereinbart.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung