Bauen - Baugenehmigung Einsicht beantragen für Nachbarn
Bauen - Baugenehmigung Einsicht beantragen für Nachbarn
Textblöcke ein-/ausklappen- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.
So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.
Anträge / Formulare
Bemerkungen
In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.