Bauantrag Online - Bauantrag einreichen (§ 63 bzw. § 64 NBauO)


Leistungsbeschreibung


Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigte/Bauvorlageberechtigter) eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen müssen von ihnen erstellt und der Bauaufsicht übermittelt werden. Dazu muss die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser gewährleisten, dass das öffentliche Baurecht eingehalten wird. In der Regel ist die weitere Bestellung einer Tragwerksplanerinnen oder eines Tragwerksplaners erforderlich. Es kann die Bestellung weiterer Sachverständiger erforderlich sein.

Allgemeine Informationen

Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei nach § 60 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) oder genehmigungsfrei nach § 62 NBauO sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Hierzu werden andere Behörden, deren Belange betroffen sind, beteiligt.

Die Baumaßnahme wird genehmigt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung um drei Jahre verlängert werden. Dieser Antrag muss zwingend vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Es ist möglich für Erdarbeiten oder einzelne Bauteile eine Teilbaugenehmigung zu beantragen.

Grundsätzlich ist eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung zu bestellen. Es ist die Einreichung einer Vollmacht für die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser erforderlich.
In Ausnahmefällen z. B. bei Entwürfen einfacher Art, wenn ein Standsicherheitsnachweis nicht erforderlich ist, Stützmauern sowie selbständigen Aufschüttungen und Abgrabungen und Werbeanlagen ist die Bestellung einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers nicht erforderlich.

Bei Pflicht zur Bestellung einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers muss die digitale Antragstellung über diese/diesen erfolgen.

Verfahrensablauf


Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben in der Stadt Gifhorn und den Ortsteilen stellen Sie bitte über unser Serviceportal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
   
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. 

Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen müssen Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam hochladen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung). 

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung über ein BundID-Konto erfolgen. Dazu ist eine erhöhte Sicherheitsstufe (Elster-Zertifikat oder Ausweis-App) erforderlich. Die Anmeldung mit Benutzername und Paßwort reicht aufgrund des niedrigen Sicherheitsniveaus nicht aus.

Zur Anmeldung, der Einrichtung eines BundID-Konto und weiterführenden Informationen gelangen Sie hier: https://id.bund.de/de

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. 
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung zum jeweiligen Bauvorhaben. Sie haben im Serviceportal die Möglichkeit den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.

Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über das Serviceportal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Geltungsdauer: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Anträge / Formulare


Angaben zur Artenschutzprüfung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Anzeige Fertigstellung einer Baumaßnahme (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Anzeige Fertigstellung einer Baumaßnahme (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Baubeginnanzeige (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Baubeginnanzeige (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Baubeschreibung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Baubeschreibung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Betriebsbeschreibung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Betriebsbeschreibung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Betriebsbeschreibung landw. Betrieb Nutzungsänderung Wohnraum (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Betriebsbeschreibung landw. Betrieb Nutzungsänderung Wohnraum (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Erhebungsbogen für Bauantrags-/ Bauanzeigeverfahren (Bautätigkeitsstatistik online)

Hinweis: Auf dieser Seite können die Erhebungsbogen, die den Bauanträgen beizufügen sind, ausgedruckt werden. Des weiteren wird die Nummer des Bogens in den Antragsunterlagen abgefragt.

Erläuterungsbericht Brandschutz (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Erläuterungsbericht Brandschutz (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Nachbarzustimmung (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen)

Nachbarzustimmung (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)

Vollmacht für den/die Entwurfsverfasser*in zur Wahrnehmung der verfahrensrechtlichen Angelegenheiten

Sanierungsrechtliche Genehmigung: Sanierungsantrag gem § 144 BauGB

Was sollte ich noch wissen?


Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Kontakt

  • Fachbereich Bauordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Glöde
  • Sachbearbeiterin Frau Gerlach