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Sozialpass beantragen


Leistungsbeschreibung

Der Sozialpass bietet die Möglichkeit Vergünstigungen der Stadt Gifhorn, des Landkreises Gifhorn und einiger Gifhorner Vereine in Anspruch zu nehmen. Bei der Vorlage eines Sozialpasses ist z.B. die Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses bei der Stadt Gifhorn gebührenfrei.

Der Sozialpass wird auf mündlichen Antrag kostenlos im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Antragsberechtigt sind Gifhorner Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter) erhalten.

  • Ausweisdokument
  • gültigen Leistungsbescheid
  • biometrisches Passfoto nicht älter als sechs Monate

Für jedes Familienmitglied, welches über keinerlei Einkünfte verfügt, wird ein gesonderter Sozialpass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Der Sozialpass verliert seine Gültigkeit, wenn die o. g. Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.