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Leistungsbeschreibung

Möchten Sie eine vom Zahlungsziel abweichende Vereinbarung treffen, können Sie schriftlich eine Stundung bzw. Ratenzahlung bei der Stadt Gifhorn beantragen.

Einen Antrag für die Stundung können Sie per E-Mail oder telefonisch bei der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter, von der / dem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben, anfordern.

Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung der Forderung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Bei Stundungen, die für einen längeren Zeitraum beantragt werden, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bestätigung Ihrer Bank, dass der Kredit- und Kontokorrentrahmen ausgeschöpft wurde
  • Aufstellung über die zzt. vorhandenen regelmäßigen Einnahme und Ausgaben
  • Unterlagen über vorhandene Lebensversicherungen und Bausparverträge
  • Vorschläge zu Sicherheitsleistungen Ihrerseits

Für die Stundung einer Forderung werden Stundungszinsen erhoben. Die Berechnung und Festsetzung der Zinsen erfolgt auf der Grundlage des § 234 der Abgabenordnung in der zzt. gültigen Fassung. Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden Monat des gestundeten, auf volle 50,- EUR nach unten gerundeten Betrages.