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Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Umzügen z.B. von Schützenfesten oder Laternenumzügen ist ein entsprechender Erlaubnisantrag nach § 29 Abs. 2 StVO zu stellen.

Der Antrag sollte 2 Wochen vor Durchführung des Umzuges bei der Stadt Gifhorn gestellt werden.

Die erforderlichen Angaben entnehmen Sie bitte dem Vordruck

Umzugserlaubnis (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen).

Umzugserlaubnis  (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)