Umzugserlaubnis
Umzugserlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Umzügen z.B. von Schützenfesten oder Laternenumzügen ist ein entsprechender Erlaubnisantrag nach § 29 Abs. 2 StVO zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag sollte 2 Wochen vor Durchführung des Umzuges bei der Stadt Gifhorn gestellt werden.
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Angaben entnehmen Sie bitte dem Vordruck
Umzugserlaubnis (PDF-Formular - für den Ausdruck und manuelles Ausfüllen).
Umzugserlaubnis (Assistent - am PC ausfüllbarer Antrag)
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