BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bauen - Ablösung von Einstellplätzen


Leistungsbeschreibung

Die niedersächsische Bauordnung sieht vor, notwendige PKW-Einstellplätze, welche nicht auf dem Baugrundstück errichtet werden können, durch einen Geldbetrag abzulösen.

Die Stadt Gifhorn hat eine Ablösesatzung erlassen, welche das Stadtgebiet in 3 Zonen mit unterschiedlichen Ablösesätzen aufteilt.

Zone I

5.700,00 € je Einstellplatz

Zone II

3.100,00 € je Einstellplatz

Zone III

2.600,00 € je Einstellplatz

Die aktuelle Ablösungssatzung finden Sie unter Downloads, Ortsrecht und Satzungen.