Bauen - Ablösung von Einstellplätzen
Leistungsbeschreibung
Die niedersächsische Bauordnung sieht vor, notwendige PKW-Einstellplätze, welche nicht auf dem Baugrundstück errichtet werden können, durch einen Geldbetrag abzulösen.
Die Stadt Gifhorn hat eine Ablösesatzung erlassen, welche das Stadtgebiet in 3 Zonen mit unterschiedlichen Ablösesätzen aufteilt.
Zone I | 5.700,00 € je Einstellplatz |
Zone II | 3.100,00 € je Einstellplatz |
Zone III | 2.600,00 € je Einstellplatz |
Die aktuelle Ablösungssatzung finden Sie unter Downloads, Ortsrecht und Satzungen.