Befahrerlaubnis Fußgängerzone
Befahrerlaubnis Fußgängerzone
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer als Anwohner, Geschäftsinhaber oder Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse hat, durch die Fußgängerzone zu fahren, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Ein berechtigtes Interesse hat die Person, die auf den zu ihrer Wohnung oder ihrem Geschäft bzw. als Angestellte auf den zum Geschäftsbetrieb gehörigen Parkplatz in der Fußgängerzone gelangen will. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Parkplatz ausschließlich über die Fußgängerzone erreicht werden kann.
Dokumente
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.