Befahrerlaubnis Fußgängerzone


Leistungsbeschreibung


Wer als Anwohner, Geschäftsinhaber oder Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse hat, durch die Fußgängerzone zu fahren, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Ein berechtigtes Interesse hat die Person, die auf den zu ihrer Wohnung oder ihrem Geschäft bzw. als Angestellte auf den zum Geschäftsbetrieb gehörigen Parkplatz in der Fußgängerzone gelangen will. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Parkplatz ausschließlich über die Fußgängerzone erreicht werden kann.

Kontakt

  • Fachteam Ordnung / Verkehr