Bescheinigung über Erschließungskosten


Leistungsbeschreibung


Bescheinigung über Erschließungskosten sind Erklärungen der Stadt oder Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Bescheinigung  der Erschließungskosten eine größere finanzielle Planungssicherheit.
 
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

• Erschließungsbeiträge ( §§ 124 ff. BauGB ), Straßenausbaubeiträge ( § 6 NKAG )
• Abwasserbeiträge ( § 6a NKAG)

Welche Gebühren fallen an?


Die Ausstellung von Bescheinigungen über Erschließungskosten ist kostenpflichtig. Die Gebühren erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung.

Kontakt

  • Stadt Gifhorn