Parken - Erteilung und Verlängerung Bewohnerparkausweis


Leistungsbeschreibung


Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für die Stadt Gifhorn: Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung. Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

Cardenap
Bodemannstraße
Fallerslebener Straße
Herzog-Franz-Straße
Lindenstraße
Michael-Clare-Straße
Rathausstraße
Rotstraße
Schillerplatz
Steinweg
Torstraße
Xanthistraße

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Voraussetzungen


  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Verlängerung der bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Kontakt

  • Fachteam Ordnung / Verkehr