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Leistungsbeschreibung

Jegliche baulichen Eingriffe in den öffentlichen Straßenbereich müssen durch die zuständige Verwaltung aus versicherungstechnischen Gründen genehmigt werden.

Bei dem vorliegenden Antrag sollte folgendes beachtet werden :

  1. Der Antrag sollte 2 Wochen vor Bauausführung gestellt werden, damit von der Verwaltung vor Ort die Machbarkeit der Maßnahme geprüft werden kann.
  2. Die endgültige Genehmigung kann nur an ein zugelassenes Tiefbauunternehmen erteilt werden.
  3. Die im Antrag anhängenden Bedingungen für die Erteilung einer Aufgrabegenehmigung, Az.: 65 / 66 18 01 vom 14.11.2003, sind Bestandteil des Antrages und der Genehmigung.
  4. Nach der Genehmigung erfolgt ein gesonderter Kostenbescheid.